Verkürzte Weiterbildung zum Personzentriert-Systemischen Coach
Die verkürzte Weiterbildung setzt Kenntnisse in Personzentrierter Persönlichkeits- und Beziehungstheorie voraus. Diese Theorien können – an Praxisbeispielen - in der verkürzten Weiterbildung vertieft werden.
Weiterbildungsinhalte
- Personzentrierte Anwendung von vielfältigen Methoden zu den Coachinganlässen: Berufliche Weiterentwicklung, - person centered leadership (pcl), Konflikt- und Stressbewältigung
- Professionelle Gestaltung/Strukturierung eines Coachingprozesses:
- Erstgespräch mit Zielfindung, Indikaktions- und & Kontraktklärung
- vertieftes Verstehen der Anliegen – „diagnostische Phase“
- Hilfen zur spezifischen, nachhaltigen Problemlösung & Potentialentfaltung
- Evaluation (Ziel, Prozess- und Outcome-Evaluation)
- Bilanzierung des Coachingprozesses
- Abschluss eines Coachings
- Unterscheidung von Psychotherapie, psychosozialer Beratung, Supervision und Coaching
- institutionelle Kontexte bei Coachingprozessen
Zulassungsvoraussetzungen
- Aufnahmegespräch mit der verantwortlichen Ausbildungsleitung
- Nachweis, dass einer der folgenden Module bzw. Weiterbildungen in Personzentrierter Beratung oder Psychotherapie nach den Richtlinien der GwG absolviert wurde:
- Grundmodul in Personzentrierter Beratung/GwG – Modul 1
Abschluss: „Personzentrierte Kommunikation/GwG“
145 Std. mit Ausbilder/-in und 70 Std. in Eigenverantwortung - Grundlagen Personzentrierter Beratung/GwG – Modul 1 & Modul 2
Abschluss: „Personzentrierte Beratung/Grundlagen/GwG“
290 Std. mit Ausbilder/-in und 140 Std. in Eigenverantwortung - Absolventen/-innen der Weiterbildung in Personzentrierter Psychotherapie, die mind. 150 Std. in Personzentrierter Theorie & Praxis absolviert haben.
- Personzentrierte Psychotherapeuten/-innen/GwG
- Grundmodul in Personzentrierter Beratung/GwG – Modul 1
- Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einem für die Praxis relevanten Studiengang (z.B. Pädagogik, Sozialpädagogik und Sozialarbeit, Heilpädagogik, Psychologie, Humanmedizin, Soziologie Pflegewissenschaften, Theologie, Ingenieurwissenschaften, Betriebswirtschaft, u.A.)
- Sonderregelung: Personen, die keinen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss haben, können zugelassen werden, wenn sie durch mindestens acht Jahre Berufspraxis und einschlägige Fortbildungen entsprechende Qualifikationen nachweisen.
- mindestens fünf Jahre Berufserfahrung
- Nachweis einer regelmäßigen und kontinuierlichen Tätigkeit im Coaching zu Beginn und während der Weiterbildung - weiterbildungsbegleitende, dokumentierfähige Coachingpraxis
- Erklärung, dass Art und zeitlicher Umfang der Tätigkeit die Möglichkeit gewähren, die in der Weiterbildung erworbenen bzw. zu erwerbenden Kenntnisse und Fertigkeiten anzuwenden.
Umfang der Weiterbildung:
Die Weiterbildung zum Coach umfasst einen Arbeitsaufwand von 230 Stunden à 45 Min.:
a) 150 Stunden mit Ausbilder/-innen: Theorie: 30 Stunden - Praxis: 50 Stunden - Selbsterfahrung: 20 Stunden - Supervision mit der Ausbilderin: 30 Stunden – Abschluss der Weiterbildung: 20 Stunden)
b) 80 Stunden in Eigenverantwortung: Kollegiale Supervision: mind. 20 -30 Std.,- Eigenstudium: mind. 30 Stunden; Coachingpraxis: 30 Std.
Dauer: 1 Jahr