Übergangsrichtlinien: Aufbaustufe: Weiterbildung zum/zur Personzentriert-psychosozialen Berater/-in/GwG/DGfB

Zielgruppe:

Die Weiterbildung richtet sich an Absolventen/-innen der Weiterbildung in Personzentrierter Beratung/Grundstufe oder äquivalenter Fortbildungen, die sich auf den psychosozialen Beratungssektor – Einzel-, Paar-, Familien- & Gruppenberatung zu unterschiedlichen Beratungsanlässen - spezialisieren wollen.

Beratungsanlässe:

  • Paar- , Familien- und Erziehungsprobleme
  • Schwangerschaftskonflikte
  • Trennungs- und Scheidungsfragen
  • Entwicklungs- und oder Sinnkrisen Krisen an Lebensübergängen (Schwangerschaft, nach der Familienphase, durch Pensionierung, Alterungsprozesse, u.v.m.)
  • Akute Psychotraumata
  • Akute Ängste und Selbstwertprobleme
  • Verlusterleben und Trauersituationen, z.B. Trennung vom Partner, Tod eines Angehörigen, Arbeitsplatzverlust
  • beruflichen Schwierigkeiten
  • Stress und Burnout
  • Belastung aufgrund von schwerer Bewältigung von Krankheiten
  • Alternskrisen
  • u.v.m.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einem für die Praxis relevanten Studiengang (z.B. Pädagogik, Sozialpädagogik und Sozialarbeit, Heilpädagogik, Psychologie, Humanmedizin, Theologie, Soziologie, Pflegewissenschaften)
  • Sonderregelung: Personen, die keinen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss haben, können zugelassen werden, wenn sie durch mindestens acht Jahre Berufspraxis und einschlägige Fortbildungen entsprechende Qualifikationen nachweisen.
  • mindestens drei Jahre einschlägige berufliche Praxis
  • eine abgeschlossene Weiterbildung in „Personzentrierter Beratung – Grundlagen“ (ehemals „klientenzentrierte Gesprächsführung“) – dies ist – nach den früheren GwG- Richtlinien -der Nachweis von Modul 1 & 2
  • Nachweis einer regelmäßigen und kontinuierlichen Tätigkeit in den o. g. Beratungsfeldern zu Beginn und während der Weiterbildung - weiterbildungsbegleitende, dokumentierfähige Beratungspraxis
  • Erklärung, dass Art und zeitlicher Umfang der Tätigkeit die Möglichkeit gewähren, die in der Weiterbildung erworbenen bzw. zu erwerbenden Kenntnisse und Fertigkeiten anzuwenden.

Anmerkung zu den Übergangsrichtlinien:

Bisher dauerte die Weiterbildung zum/zur Personzentrierten Berater/-in /GwG vier Jahre:

  • Weiterbildung in Personzentrierter Beratung/Grundlagen – zwei Jahre berufsbegleitend –    (435 Stunden – 290 Stunden mit Ausbilder/-in -  & 145 Stunden in Eigenverantwortung)
  • Weiterbildung in Personzentrierter Beratung/Aufbaustufe – zwei Jahre berufsbegleitend –   (580 Stunden – 290 Stunden mit Ausbilder/-in -  & 290 Stunden in Eigenverantwortung)


ab Herbst 2012 dauert die Weiterbildung zum Personzentrierten Berater/-in/GwG – angelehnt an die Empfehlungen der DGfB (Deutsche Gesellschaft für Beratung) - drei Jahre.

Weiterbildungsinhalte:

  • Konflikt- & Stresspsychologie
  • Psychische Störungen, personzentrierte Störungslehre
  • Personzentrierte Gruppentheorie & -praxis
  • Paar-, Familien- und Gruppenberatung
  • Krisenintervention
  • Soziale Interaktion und Kommunikation ("Beziehungstheorien")
  • Konzepte der Prävention und Rehabilitation
  • Indikation und Erfolgsbeurteilung unterschiedlicher Beratungssettings (Gruppe, Familie usw.)
  • Forschungs- und Kontrollmethoden
  • Kenntnisse institutioneller Rahmenbedingungen
  • Berufsrecht und Ethik des beratenden Handelns
  • Supervision von einzelnen Beratungsgesprächen und von Beratungsprozessen (einzel-, Paar- Familien- und Gruppenberatungsprozesse)
  • Selbsterfahrung
  • Lehrberatung

Umfang dieser verkürzten Aufbaustufe nach den Übergangsrichtlinien:

Für Absolventen/-innen der zweijährigen Weiterbildung in Personzentrierter Beratung/Grundlagen gelten vorliegende Übergangrichtlinien – eine verkürzte – von facilitate konzipierte -Aufbaustufe:
380 Std.: 180 Std. mit Ausbilderinnen & 200 Std. in Eigenverantwortung (anstatt wie bisher 580 Std)

Dauer: 1 Jahr + 3 Monate

Abschluss:
Institutszertifikat von .facilitate: Personzentriert-psychosoziale/-r Berater/-in/GwG/DGfB
– auf Antrag gebührenpflichtige Bescheinigung von der GwG